AGB Plattform.

„Unsere Oberlandmacher“ (Branchenbuch)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der Plattform „Unser Oberland“ durch Betriebe

Stand: Januar 2026

1. Anbieter und Geltungsbereich

Betreiber der Plattform „Unser Oberland“ ist:

Hirschquai Kommunikationsagentur
Inhaber: Benjamin Gierke
Sonnleiten 10 A
83607 Holzkirchen
Deutschland

(nachfolgend „Betreiber“)

Diese AGB regeln die Nutzung der Plattform durch Unternehmen („Betriebe“) zur Präsentation ihrer Leistungen sowie zur Nutzung der angebotenen Plattformfunktionen.

Die Nutzung richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

2. Leistungsgegenstand

Unser Oberland ist eine regionale Online-Plattform zur Präsentation von Unternehmen, Produkten und Dienstleistungen aus dem Oberland.

Der Betreiber stellt eine technische Infrastruktur zur Verfügung, insbesondere:

  • Unternehmensprofile
  • Präsentationsseiten
  • Kontaktmöglichkeiten
  • Marketingdarstellungen
  • Optionale Marktplatzfunktionen, soweit dies im gebuchten Tarif enthalten ist
  • Optionale Veröffentlichungen von Stellenangeboten (Jobanzeigen), soweit dies im gebuchten Tarif enthalten ist

 

Der Umfang der verfügbaren Funktionen richtet sich nach dem jeweils gebuchten Tarif und der aktuellen Leistungsbeschreibung des Betreibers.

Der Betreiber schuldet keinen wirtschaftlichen Erfolg.
Insbesondere werden keine Mindestreichweiten, Kundenanfragen, Verkäufe oder Umsätze garantiert.

Die teilnehmenden Betriebe handeln gegenüber Kunden stets im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Der Betreiber erbringt eine technische Präsentations- und Marketingdienstleistung, jedoch keine Vertriebsleistung im rechtlichen Sinne.

3. Aufnahme und Vertragsschluss

Der Nutzungsvertrag kommt zustande durch:

  • Registrierung des Betriebs und
  • Bestätigung durch den Betreiber oder
  • Annahme eines Angebots.


Ein Anspruch auf Aufnahme oder Teilnahme besteht nicht.
Der Betreiber entscheidet nach eigenem Ermessen über die Aufnahme von Betrieben.
Der Betreiber ist nicht verpflichtet, Gründe für eine Ablehnung mitzuteilen.

4. Teilnahmevoraussetzungen

Unser Oberland ist eine qualitätsorientierte Regionalplattform.

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich rechtlich selbstständige Unternehmen mit:

  • regionalem Bezug zum Oberland
  • rechtmäßigem Geschäftsmodell
  • transparenter Unternehmensdarstellung

 

Der Betreiber ist berechtigt, Betriebe abzulehnen oder auszuschließen, insbesondere wenn:

  • das Angebot nicht zum Plattformkonzept passt
  • gesetzliche Vorschriften verletzt werden
  • das Vertrauen der Nutzer gefährdet wird
  • wiederholt Beschwerden auftreten
  • falsche Angaben gemacht wurden

 

Ein Anspruch auf dauerhafte Teilnahme besteht nicht.

5. Pflichten der Betriebe

Die Betriebe verpflichten sich insbesondere:

  • wahrheitsgemäße Angaben zu machen
  • rechtliche Vorschriften einzuhalten
  • Rechte Dritter zu beachten
  • keine rechtswidrigen Inhalte zu veröffentlichen
  • Inhalte aktuell zu halten

 

Die Betriebe sind für sämtliche veröffentlichten Inhalte selbst verantwortlich.

6. Laufzeit und Kündigung

Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem gebuchten Tarif.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde:

  • Mindestlaufzeit: 12 Monate
  • automatische Verlängerung um jeweils 12 Monate
  • Kündigung: 30 Tage zum Laufzeitende in Textform

 

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

7. Außerordentliche Kündigung durch den Betreiber

Der Betreiber ist berechtigt, den Nutzungsvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • das Vertrauen in eine ordnungsgemäße Zusammenarbeit nicht mehr gegeben ist,
  • die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für den Betreiber unzumutbar ist,
  • wiederholt Konflikte oder Beschwerden auftreten,
  • das Verhalten des Betriebs geeignet ist, den Ruf der Plattform zu beeinträchtigen,
  • falsche Angaben gemacht wurden,
  • gegen gesetzliche Vorschriften oder diese AGB verstoßen wird.

 

Der Betreiber ist nicht verpflichtet, Gründe für eine Kündigung mitzuteilen.
Bereits gezahlte Entgelte werden im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung nicht erstattet.

8. Maßnahmen bei Verstößen

Der Betreiber ist berechtigt, bei Verstößen gegen diese AGB oder bei begründeten Zweifeln an der Rechtmäßigkeit, Zuverlässigkeit oder Seriosität eines Betriebs nach pflichtgemäßem Ermessen geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Verwarnung oder Abmahnung
  • vorübergehende Sperrung einzelner Inhalte oder Funktionen
  • vollständige Sperrung des Accounts
  • außerordentliche Kündigung

 

Dies gilt insbesondere bei:

  • falschen oder irreführenden Angaben
  • Rechtsverstößen
  • nachhaltiger Schädigung des Plattformrufs
  • Beschwerden von Nutzern

 

Eine Sperrung berührt nicht die Zahlungspflicht für laufende Vertragszeiträume.

9. Vergütung

Die Nutzung der Plattform erfolgt gegen Vergütung gemäß der jeweils gültigen Preisliste.
Die Vergütung ist – sofern nicht anders vereinbart – im Voraus fällig.
Zusätzliche Leistungen können gesondert berechnet werden.

10. Nutzung von Marken, Qualitätssiegeln und Werbemitteln

Mit der aktiven Mitgliedschaft erhält der Betrieb das Recht, die vom Betreiber bereitgestellten Markenkennzeichen, Qualitätssiegel und Werbemittel zu verwenden.

Hierzu zählen insbesondere:

  • „Unser Oberland“
  • „Oberlandmacher“
  • „Oberlandmacher Plus“
  • „Oberlandmacher Shop“
  • „Wir sind Oberlandmacher“
  • Logos, Siegel, Grafiken
  • bereitgestellte Aufkleber und Werbematerialien

 

Die Nutzung ist ausschließlich während einer aktiven und gültigen Mitgliedschaft gestattet.

Die Nutzung darf nur in der vom Betreiber bereitgestellten Form erfolgen. Änderungen, Verfälschungen oder irreführende Nutzungen sind unzulässig.

Nach Beendigung der Mitgliedschaft endet das Nutzungsrecht automatisch. Der Betrieb ist verpflichtet, sämtliche Markenkennzeichen und Siegel unverzüglich aus:

  • Websites
  • Social-Media-Profilen
  • Online-Einträgen
  • Druckmaterialien
  • Geschäftsräumen
  • Fahrzeugen
  • Werbeträgern

 

zu entfernen.

Bereits erhaltene physische Werbemittel dürfen nach Beendigung der Mitgliedschaft nicht weiter verwendet werden.
Die Nutzung begründet keinerlei Marken- oder Lizenzrechte über die Dauer der Mitgliedschaft hinaus.
Der Betreiber ist berechtigt, bei unberechtigter Nutzung Unterlassung zu verlangen.

11. Markenschutz

Die Bezeichnungen „Unser Oberland“, „Oberlandmacher“, „Oberlandmacher Plus“, „Oberlandmacher Shop“ sowie zugehörige Logos, Siegel und Kennzeichen sind Markenbestandteile des Betreibers.

Für „Unser Oberland“ wurde markenrechtlicher Schutz beantragt.

Unabhängig vom Stand der Eintragung stehen sämtliche Kennzeichen, Logos und Gestaltungselemente im Eigentum des Betreibers und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung nicht verwendet werden.

12. Haftung

12.1 Grundsätzliche Haftung

Der Betreiber haftet uneingeschränkt bei:

  • Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
  • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
  • Produkthaftungsgesetz
  • Übernahme einer Garantie

 

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf die vom Betrieb im letzten Vertragsjahr gezahlten Entgelte, maximal jedoch 2.000 € je Schadensfall.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

12. Haftung

12.1 Grundsätzliche Haftung

Der Betreiber haftet uneingeschränkt bei:

  • Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
  • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
  • Produkthaftungsgesetz
  • Übernahme einer Garantie

 

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf die vom Betrieb im letzten Vertragsjahr gezahlten Entgelte, maximal jedoch 2.000 € je Schadensfall.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

12.2 Keine Haftung für wirtschaftlichen Erfolg

Der Betreiber haftet nicht für:

  • wirtschaftlichen Erfolg
  • Umsätze oder Kundenanfragen
  • Verhalten anderer Nutzer
  • wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anderer Betriebe

12.3 Technische Plattform

Der Betreiber haftet nicht für:

  • ununterbrochene Verfügbarkeit
  • Systemausfälle
  • Wartungsarbeiten
  • technische Störungen
  • Datenverluste außerhalb seines Einflussbereichs

13. Datensicherung und Inhalte

Die Sicherung der vom Betrieb eingestellten Inhalte obliegt dem Betrieb selbst.
Der Betreiber ist nicht verpflichtet, Inhalte über das Vertragsende hinaus aufzubewahren oder bereitzustellen.
Nach Vertragsende besteht kein Anspruch auf Herausgabe oder Wiederherstellung von Inhalten.

14. Nutzungsrechte an Inhalten

Der Betrieb räumt dem Betreiber an allen bereitgestellten Inhalten ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, soweit dies für den Plattformbetrieb erforderlich ist.

Dies umfasst insbesondere:

  • Darstellung auf der Plattform
  • technische Verarbeitung
  • Suchmaschinenanzeige
  • Marketingmaßnahmen

 

Der Betrieb versichert, über die erforderlichen Rechte zu verfügen.

15. Vertragsbeendigung und Folgen

Nach Vertragsende ist der Betreiber berechtigt:

  • Profile zu deaktivieren
  • Inhalte zu entfernen
  • Daten zu löschen

 

Ein Anspruch auf weitere Veröffentlichung besteht nicht.
Der Betreiber ist nicht verpflichtet, Inhalte über das Vertragsende hinaus aufzubewahren.

16. Änderungen der Plattform

Der Betreiber ist berechtigt, Plattformfunktionen und Darstellungen weiterzuentwickeln oder anzupassen, sofern dies zumutbar ist und der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

17. Verhältnis zum Marktplatz

Sofern Betriebe zusätzlich Marktplatzfunktionen nutzen, gelten ergänzend die AGB Marktplatz „Oberlandprodukte“.

18. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist Holzkirchen, soweit gesetzlich zulässig.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.