Teilnahmebedingungen für Betriebe bei Unser Oberland.

So läuft die Teilnahme für Betriebe.

Teilnahmebedingungen für Betriebe bei „Unser Oberland“

Stand: 2026

Diese Teilnahmebedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der Plattform „Unser Oberland“.

1. Zweck der Plattform

Unser Oberland ist eine qualitätsorientierte Regionalplattform für Betriebe aus dem Oberland.
Ziel ist es, die regionale Wirtschaft sichtbar zu machen sowie Vertrauen zwischen Nutzern und Anbietern zu stärken.
Der Betreiber stellt eine technische Plattform zur Präsentation regionaler Betriebe bereit.
Ein wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere Kundenanfragen, Verkäufe oder Umsätze, wird nicht geschuldet.

2. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich rechtlich selbstständige Unternehmen:

  • mit Sitz oder wesentlicher Geschäftstätigkeit im Oberland
  • mit rechtmäßigem Geschäftsmodell
  • mit gesetzeskonformen Produkten und Leistungen

 

Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
Der Betreiber entscheidet nach eigenem Ermessen über die Aufnahme von Betrieben.
Der Betreiber ist nicht verpflichtet, Gründe für eine Ablehnung mitzuteilen.

3. Qualitäts- und Vertrauenskriterien

Teilnehmende Betriebe verpflichten sich insbesondere:

  • wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen
  • gesetzliche Informationspflichten einzuhalten
  • Kunden fair, transparent und zuverlässig zu behandeln
  • die Werte einer regionalen Qualitätsplattform zu respektieren

4. Prüfung und Auswahl

Der Betreiber ist berechtigt, Betriebe vor Aufnahme sowie während der Teilnahme zu prüfen.

Der Betreiber kann eine Aufnahme ablehnen oder eine bestehende Teilnahme beenden, insbesondere bei:

  • Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften
  • unzureichender Einhaltung der Qualitätsanforderungen
  • begründeten Zweifeln an Seriosität oder Zuverlässigkeit
  • Gefährdung des Vertrauens der Nutzer in die Plattform
  • wiederholten Beschwerden

 

Dies dient dem Schutz der Plattformqualität.

5. Kein Kontrahierungszwang

Es besteht kein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags, auch nicht bei Erfüllung sämtlicher Teilnahmevoraussetzungen.

6. Maßnahmen bei Verstößen

Bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen oder gegen die AGB ist der Betreiber berechtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Hinweis oder Abmahnung
  • vorübergehende Sperrung
  • außerordentliche Kündigung
  • dauerhafter Ausschluss

 

Ein Ausschluss ist insbesondere zulässig bei:

  • irreführenden Angaben
  • wiederholten Kundenbeschwerden
  • Rechtsverstößen
  • nachhaltiger Schädigung des Plattformrufs

 

Eine Sperrung oder ein Ausschluss berührt nicht bestehende Zahlungspflichten aus laufenden Vertragszeiträumen.
Bereits gezahlte Entgelte werden nicht erstattet, sofern die Maßnahme berechtigt erfolgt.

Der Betreiber ist zudem berechtigt, Leistungen zu sperren, solange sich der Betrieb mit Zahlungen in Verzug befindet.

7. Vertrauensgrundlage der Zusammenarbeit

Die Teilnahme basiert auf einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Betreiber und Betrieb.

Der Betreiber ist berechtigt, eine Teilnahme zu beenden, wenn:

  • das Vertrauen in eine ordnungsgemäße Zusammenarbeit nicht mehr gegeben ist,
  • die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für den Betreiber unzumutbar ist,
  • das Verhalten des Betriebs geeignet ist, den Ruf der Plattform zu beeinträchtigen.

 

8. Nutzung von Marken und Qualitätssiegeln

Die Nutzung der Bezeichnungen „Unser Oberland“, „Oberlandmacher“, „Oberlandmacher Plus“, „Oberlandmacher Shop“, „Wir sind Oberlandmacher“ sowie bereitgestellter Logos, Siegel und Werbemittel ist ausschließlich während einer aktiven Mitgliedschaft gestattet.

Nach Beendigung der Mitgliedschaft sind sämtliche Kennzeichen unverzüglich aus:

  • Websites
  • Social-Media-Profilen
  • Druckmaterialien
  • Geschäftsräumen
  • Werbeträgern

 

zu entfernen.

Bereits erhaltene physische Werbemittel dürfen nach Vertragsende nicht weiter verwendet werden.
Die Nutzung darf nur in der vom Betreiber bereitgestellten Form erfolgen. Änderungen oder Verfälschungen sind unzulässig.
Die Nutzung begründet keinerlei Markenrechte über die Dauer der Mitgliedschaft hinaus.
Für „Unser Oberland“ wurde markenrechtlicher Schutz beantragt.

Sämtliche Marken-, Kennzeichen- und Nutzungsrechte an „Unser Oberland“ und den damit verbundenen Bezeichnungen stehen ausschließlich dem Betreiber zu. 

9. Verantwortlichkeit für Inhalte & Freistellung

Der Betrieb garantiert, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte (insbesondere Produkttexte, Logos und Bildmaterial) keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte, verletzen. Der Betrieb stellt den Betreiber der Plattform „Unser Oberland“ von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung dieser Rechte geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

Der Betrieb trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit seiner Preisangaben und die Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften. Er stellt den Betreiber von jeglicher Haftung für fehlerhafte Produktdarstellungen oder Preisangaben frei.

Der Betrieb ist verpflichtet, eigene Inhalte und Daten selbst zu sichern.
Der Betreiber ist nicht verpflichtet, Inhalte über das Vertragsende hinaus aufzubewahren oder wiederherzustellen.

10. Darstellung und Leistungsumfang

Die Darstellung von Betrieben auf der Plattform erfolgt gemäß dem jeweils gebuchten Tarif.

Unterschiedliche Platzierungen, Funktionen oder Hervorhebungen ergeben sich ausschließlich aus dem gewählten Leistungsumfang und stellen keine Ungleichbehandlung dar.

Optionale Leistungen können insbesondere umfassen:

  • erweiterte Profilfunktionen
  • Marktplatznutzung
  • Veröffentlichungen von Stellenanzeigen
  • zusätzliche Marketingdarstellungen

 

Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen besteht nur im Rahmen des gebuchten Tarifs.

Der Betreiber ist berechtigt, Funktionen der Plattform weiterzuentwickeln, zu ändern oder einzustellen, sofern der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird. 

Der Betreiber bemüht sich um eine bestmögliche Verfügbarkeit der Plattform, schuldet jedoch keine lückenlose Erreichbarkeit. Notwendige Wartungsarbeiten oder technische Störungen begründen keine Minderungsansprüche, sofern sie den üblichen Rahmen nicht überschreiten.

11. Verhältnis zu den AGB

Diese Teilnahmebedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform.
Im Falle von Widersprüchen gehen die Regelungen der AGB vor.

12. Änderungen der Teilnahmebedingungen

Der Betreiber ist berechtigt, diese Teilnahmebedingungen mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, sofern berechtigte Interessen der Betriebe berücksichtigt werden.

Änderungen werden dem Betrieb mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Betrieb nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht. Auf dieses Widerspruchsrecht wird der Betreiber in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.

Widerspricht der Betrieb den Änderungen, ist der Betreiber berechtigt, das Vertragsverhältnis ordentlich zum Änderungszeitpunkt zu kündigen.